Sofern Ihr älterer Sohn das Haus zu einem angemessenen Preis, also dem derzeitigen Verkehrswert, von Ihnen kauft, liegt ja keine Schenkung vor, die den jüngeren Sohn benachteiligen würde. Wenn Ihre Kinder dann im Erbfall zu gleichen Teilen erben, erhalten beide dann eben von dem höheren Geldvermögen (oder wie auch immer Sie das Geld angelegt haben, das Sie von Ihrem älterer Sohn erhalten haben) die Hälfte. Nur sofern Ihr älteren Sohn weniger als den Verkehrswert für das Haus zahlt, liegt insoweit eine Schenkung an ihn vor.
Wenn Sie Ihren jüngeren Sohn nicht benachteiligen wollen, können Sie ihm zum Beispiel einen entsprechenden Wert (vielleicht einen Anteil an der Eigentumswohnung oder Geld) schenken. Im notariellen Übergabevertrag an Ihren älteren Sohn könnten Sie unter anderem regeln, dass er einen Ausgleich an seinen Bruder zahlen muss und sich die Schenkung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss oder einen Pflichtteilsverzicht erklärt. Natürlich können Sie auch in einem Testament verfügen, dass Ihr jüngerer Sohn bei Ihrem Versterben entsprechend mehr erhält.