Wann Lebensmittel in die Tonne gehören

von Redaktion

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur eine grobe Orientierung dafür, ob Lebensmitteln noch genießbar sind. Viel wichtiger ist es, sich auf seine Sinne zu verlassen – also zu riechen, zu schauen und zu schmecken, ob Lebensmittel verdorben sind oder nicht. Darauf macht die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ aufmerksam. Auch wenn die Packung beschädigt oder etwa Obst heruntergefallen ist, muss es nicht gleich in den Müll wandern.

Grundsätzlich können niedrige Temperaturen verhindern, dass sich Bakterien und Schimmelpilze verbreiten. Im Kühlschrank entwickeln sie sich nur sehr langsam. Im Gefrierschrank wird das Wachstum oft unterbrochen. Es hilft vorbeugend, Lebensmittel zu kühlen. Das gilt besonders bei verderblichen Waren wie Fleisch, Wurst oder Fisch. Gelingt dies nach dem Kauf nicht innerhalb von zwei bis drei Stunden, sollte man die Ware noch am selben Tag verzehren. Ist jedoch das Verbrauchsdatum überschritten, dürfen verderbliche Lebensmittel nicht mehr gegessen werden. Es unterscheidet sich darin vom Mindesthaltbarkeitsdatum.

Das Tiefkühlen tötet Keime nicht vollständig ab. So kann beispielsweise gefrorenes Fleisch nach längerer Aufbewahrung ranzig werden. Ein unangenehmer Geruch, grünlich-gelbe Verfärbungen oder schleimartige Beläge sind Anzeichen für eine massive Bakterienbelastung. Dann darf man das Fleisch nicht mehr essen. Auch wer Schimmel entdeckt, sollte konsequent sein: Selbst wenn sich nur an einigen Stellen ein grüner oder grauer Flaum zeigt, ist meist das Lebensmittel komplett mit dem Pilz durchzogen. Sind Obst oder Brot verschimmelt, gehören sie also in den Müll. Wenn Feuchtigkeit in eine Packung mit getrockneten Kräutern gelangt, können diese faulen. Deshalb besser die Packung nicht direkt über den dampfenden Topf halten.

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