Werden Amphetamine im Blut eines Autofahrers nachgewiesen, ist der Entzug des Führerschein grundsätzlich rechtmäßig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 1 L 636/17.NW). In dem Fall war ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. Bei einem Drogenschnelltest wurden Spuren von Amphetaminen nachgewiesen, eine Blutuntersuchung bestätigte den Befund. Der Autofahrer gab an, ein Potenzmittel sowie das Schmerzmittel Ibuprofen eingenommen zu haben. Toxikologisch konnte das die ermittelten Amphetamin-Werte aber nicht erklären. Deshalb ging die Fahrerlaubnisbehörde von einer Schutzbehauptung aus und entzog dem Mann die Fahrerlaubnis. Eine Klage des Autofahrers wiesen die Richter ab. dpa