Nach einer Reihe von Todesfällen und schweren Unfällen durch illegale Autorennen drohen Rasern und Organisatoren solcher Rennen deutlich schärfere Strafen. Nachdem der Bundestag bereits im Juni eine Initiative der Länder aufgegriffen und die Einführung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch beschlossen hatte, gab am Freitag der Bundesrat grünes Licht für die Gesetzesverschärfung. Die neuen Regeln könnten bereits „in wenigen Wochen“ in Kraft treten, sagte eine Sprecherin des Bundesrates.
Schon der Versuch ist strafbar
Der neue Straftatbestand stellt nicht nur das Organisieren von verbotenen Autorennen und die Teilnahme daran unter Strafe – bereits Aufrufe für solche Rennen etwa im Internet werden nun strafbar. Organisatoren und Teilnehmern droht in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Bis zu zehn Jahren Haftstrafe
Höhere Strafen gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl Menschen verletzt, muss mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen.
Auto kann eingezogen werden
In all diesen Fällen droht dem Verurteilten neben dem Verlust des Führerscheins auch der Verlust seines Autos oder Motorrads – das Fahrzeug kann eingezogen werden. Ebenfalls von den Neuregelungen erfasst werden sogenannte Alleinraser, die besonders gefährlich, eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um das höchstmögliche Tempo ihres Autos auszutesten. Bisher wurden Teilnehmer an illegalen Straßenrennen, bei denen niemand verletzt wurde, nur wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft. Sie mussten lediglich mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Organisatoren drohte ein Bußgeld von 500 Euro.
Lebenslänglich für Raser in Berlin
Unabhängig von der generellen Strafverschärfung bei illegalen Autorennen gibt es unter Juristen auch die Auffassung, dass die Beteiligung an solchen Rennen unter bestimmten Voraussetzungen als Delikt mit bedingtem Tötungsvorsatz zu bewerten ist. So verurteilte ein Berliner Gericht im Februar zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Berliner Richter begründeten das bundesweit erste Mordurteil in einem Raserfall damit, dass die beiden Angeklagten bei ihrer Raserei Anfang 2016 tödliche Folgen billigend in Kauf genommen hätten. Damals war ein 69-jähriger Unbeteiligter getötet worden. Das Berliner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Dagegen verurteilte das Kölner Landgericht im April 2015 zwei mutmaßliche Raser wegen fahrlässiger Tötung zunächst zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam. Das Landgericht begründete die Strafaussetzung mit einer günstigen Sozialprognose der Angeklagten. Das Kölner Bewährungsurteil hatte jedoch keinen Bestand: Der Bundesgerichtshof hob die Aussetzung der Strafe zur Bewährung auf. Zur Begründung hieß es, das Landgericht hätte prüfen müssen, wie sich „eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung“ auswirken würde.
Höhere Strafen für Handy am Steuer
Für Verstöße werden künftig 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei (wir berichteten). Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie künftig 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert.
Wer Retter behindert, muss mehr zahlen
Autofahrer, die Einsatzwagen von Rettungskräften und Polizei behindern, sollen künftig höhere Geldbußen zahlen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen keine Notgasse für Helfer bildet, muss statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro berappen – und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Die Länderkammer stimmte zudem dafür, dass generell mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot drohen sollen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen – unabhängig von einer Rettungsgasse. mm/dpa/afp