Für einen Autofahrer ist es verboten, am Steuer ein Handy in die Hand zu nehmen. Ob darin eine SIM-Karte eingelegt ist oder nicht, ist dabei egal. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ablesen, über das der Deutsche Anwaltverein berichtet (Az.: 4 RBs 214/17). In dem verhandelten Fall hielt ein Mann am Steuer sein Smartphone in der Hand und spielte Musik damit. Eine SIM-Karte war nicht eingelegt. Doch für eine verbotene Nutzung reiche aus, wenn eine Funktion des Mobiltelefons genutzt werde, erklärte das Gericht. Verboten sei jegliche manuelle Nutzung.