Steuer

Kirchensteuer als Sonderausgabe

Die Kirchensteuer können Steuerzahler beim Finanzamt angeben. In der Regel ist sie uneingeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig, erklärt die Lohi Lohnsteuerhilfe Bayern. Voraussetzung ist, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Die genaue Höhe der Kir

Freitag, 23. Januar 2026

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