Nachträge können auch ohne Unterschrift wirksam sein
Handschriftliche Ergänzungen im Testament können auch wirksam ein, ohne dass sie jeweils einzeln unterschrieben wurden. Entscheidend dafür ist, dass der Erblasser eventuelle spätere Änderungen des Testaments in der Testamentsurkunde angekündigt hat. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Be