Die Kirchensteuer können Steuerzahler beim Finanzamt angeben. In der Regel ist sie uneingeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig, erklärt die Lohi Lohnsteuerhilfe Bayern. Voraussetzung ist, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Die genaue Höhe der Kirchensteuer ist vom jeweiligen Wohnort abhängig. In den meisten Bundesländern werden neun Prozent der Einkommensteuer vom Arbeitgeber als Kirchensteuer einbehalten.