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Probleme mit dem Nießbrauch

Der Nießbrauch ist das umfassende Nutzungsrecht an dem belasteten Gegenstand, hier also der Wohnung, sofern nicht einzelne Nutzungen bei der Bestellung des Nießbrauchs ausgeschlossen wurden. Der Nießbraucher kann die Wohnung vermieten. Er muss dies grundsätzlich dem Verwalter der Wohnungseigentümerg