Wegen der Umstellung auf Winterzeit dürfen Nachtschichten am letzten Sonntag im Oktober eine Stunde länger dauern. Die Arbeitspflicht erhöht sich zwar nicht automatisch, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). In der Regel müssten Beschäftigte die zusätzliche Stunde aber trotzdem arbeiten. Der
Dieser Artikel (ID: 187844) ist am 28.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).