Grundsätzlich ist es möglich, gleichzeitig einen Riester- und Rürupvertrag abzuschließen. Beide Formen der Altersvorsorge werden unabhängig voneinander steuerlich gefördert. Mit der Entscheidung für einen Riestervertrag im Jahr 2007 haben Sie bereits einen wichtigen Schritt für Ihre Altersversorgung getan. Während Sie im Rahmen der Riesterförderung bis zu 2100 Euro, abzüglich der zu gewährenden Zulage von 154 Euro (ab 2018 175 Euro), steuerlich geltend machen können, ist die Rechnung bei einer sogenannten Rüruprente komplizierter. Die Basisrente ist in engem Zusammenhang mit Ihrer Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu sehen. Die Leistungen und steuerliche Behandlung folgen den gleichen Regelungen. Nur lebenslange Rente, keine freie Vererbbarkeit, kein Kapitalwahlrecht und Ähnliches, sind die wichtigsten Einschränkungen. Gemeinsam mit den Beiträgen, die Sie und Ihr Arbeitgeber dort zahlen, ist hier der Sonderausgabenabzug auf 23 300 Euro im Jahr begrenzt. Sofern Sie also den Höchstbetrag in die GRV einzahlen, verbleiben noch 9050,60 Euro, die Sie in eine Basisrente einzahlen könnten. Allerdings wirken sich davon nur 84 Prozent (Stand 2017) tatsächlich steuermindernd aus. Demgegenüber werden die Leistungen aus einem derartigen Vertrag in der Rentenphase ab 2040 voll steuerpflichtig. Abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und der Wertentwicklung des Vertrages wird sich eine Rüruprente finanziell nur dann lohnen, wenn Sie die statistische Lebenserwartung von etwa 85 Jahren deutlich überschreiten. Als Angestellte im öffentlichen Dienst sollten Sie auch die Möglichkeit prüfen, inwieweit Ihnen Zugang zu einem Betrieblichen Altersvorsorge-System ermöglicht wird. Hier müssen Sie aber sowohl steuer- als auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen in der Ansparphase und Leistungsphase gegenüberstellen. Zusammenfassend haben alle drei Versorgungssysteme ihre Vor- und auch Nachteile. Lassen Sie sich in jedem Fall persönlich umfassend beraten und ziehen Sie auch Ihren Steuerberater hinzu.