Onlineshopping mit Paypal ist bequem. Der Käufer muss keine lange Iban-Nummer eingeben. Der Verkäufer hat binnen Sekunden sein Geld. Onlineshopper nutzen Paypal auch aus Sicherheitsgründen: Der Bezahldienst verspricht in bestimmten Fällen Käufer- und Verkäuferschutz. Paypal schreibt zum Beispiel dem Käufer wieder den Kaufpreis gut, wenn er falsche, defekte oder gar keine Ware erhalten hat. Doch viele Kunden sind enttäuscht, wenn sie per Paypal bezahlt haben und an einen Betrüger geraten sind, der die Lücken im Schutz ausnutzt. In der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ berichtet die Stiftung Warentest von Reinfällen und gibt Tipps, wie Kauf und Zahlung sicher klappen.
Käuferfalle: Rückversand falscher Ware ohne Beleg
Ein Mann kauft in Schottland für 3000 Euro Sammelkarten. Er zahlt über Paypal per Vorkasse. Der Verkäufer liefert aber nur zwei andere, wertlose Karten. Eine solche Falschlieferung gilt eigentlich als abgesicherter „Käuferschutz“-Fall. Der Dienst müsste dem Käufer den Kaufpreis zurückbuchen.
Doch so kommt es nicht, denn der Mann macht einen Fehler: Er schickt die wertlosen Sammelkarten zwar wie von Paypal verlangt auf eigene Kosten nach Schottland zurück, aber nur per einfachem Brief. Der Paypal-Käuferschutz greift aber nur, wenn der Käufer den Rückversand mit einem „gültigen Versandbeleg“ nachweisen kann. Darunter versteht Paypal einen Beleg, auf dem der Name des Versandunternehmens, das Versanddatum sowie Name und Adresse von Empfänger und Versender stehen. Wer einen Brief verschickt, erhält aber nur eine Portoquittung.
Die 3000 Euro sind verloren. Der geprellte Käufer kann zwar gerichtlich gegen den Verkäufer in Schottland vorgehen. Weil das aber aufwendig und teuer ist, unternimmt der enttäuschte Paypal-Kunde nichts weiter.
-Tipp: Man sollte nur mit Versandbeleg versenden. Laut Paypal reichen Belege dieser Unternehmen: GLS, DPD, Hermes, UPS, Fedex und TNT. Auch Deutsche Post und DHL werden akzeptiert. Ausnahme: Beleg für ein Päckchen ohne Nachweis, Brief, Warensendung, Büchersendung und Maxibrief. Ein Einschreibebeleg mit Einlieferungsdatum und Empfängername reicht auch.
Käuferfalle: Zahlung per „Geld an Freunde senden“
Über die Paypal-Sonderfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“ können Nutzer Freunden und Verwandten ohne Provision Geld schicken. Aber fürs Bezahlen einer gekauften Ware darf diese Funktion laut Paypal-Bedingungen nicht genutzt werden. Wer es dennoch tut, ist nicht geschützt. Das wissen aber nicht alle Paypal-Nutzer.
Betrüger nutzen diese Unkenntnis aus. Sie tun auf Kleinanzeigenmärkten im Internet wie Quoka so, als würden sie etwas verkaufen. Wenn sich ein Interessent meldet, bestehen sie auf Bezahlung über die Sonderfunktion. Der Käufer bekommt seine Ware nie und kann keinen Käuferschutz beantragen.
-Tipp: Man sollte gekaufte Ware nie über die Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“ bezahlen.
Verkäuferfalle: Versand der Ware als DHL-Päckchen
Verkäufer können Betrugsopfer werden, wenn unehrliche Käufer den Käuferschutz missbrauchen. Ein „Finanztest“-Leser berichtet, dass er auf Ebay verkaufte Ware als unversichertes DHL-Päckchen an die Käuferin schickte. Später behauptet diese, die Ware sei nie angekommen, und reklamiert Käuferschutz. Paypal nimmt dem Verkäufer die Kaufsumme wieder weg und schreibt sie der Käuferin gut. Der Verkäufer fühlt sich betrogen und reklamiert Verkäuferschutz. Doch Paypal zahlt nicht. Geschützt sind Verkäufer nur, wenn sie Ware mit gültigem Versandbeleg verschicken.
-Tipp: Man sollte als Verkäufer über Paypal bezahlte Ware nur mit einer von Paypal akzeptierten Versandart versenden.
Verkäuferfalle: Abweichende Lieferadresse
Ein privater Verkäufer veräußert sein Handy für 600 Euro auf Ebay Kleinanzeigen. Ein Interessent aus Berlin fragt, ob der Verkäufer das Handy auch an seinen Bruder nach Bremen schickt. Der Verkäufer ist einverstanden. Der Käufer zahlt über Paypal mit dem Betreff: „Wie gewünscht, 600 Euro für den Laptop.“
Der Käufer erfindet eine Ausrede für die Verwechslung der Begriffe im Betreff. Der Verkäufer schöpft keinen Verdacht, weil er die 600 Euro gutgeschrieben bekommen hat. Er schickt das Handy nach Bremen – mit Versandbeleg. Kurz darauf behauptet der Käufer, den „Laptop“ nicht erhalten zu haben. Er beantragt Käuferschutz, weil er angeblich falsche Ware erhalten hat. Paypal erstattet ihm das Geld. Außerdem hat er das Handy. Der Verkäufer reklamiert Verkäuferschutz. Aber der greift nicht, weil der Verkäufer an eine andere als die in den Paypal-„Transaktionsdetails“ angegebene Adresse geliefert hat.
-Tipp: Man sollte Ware stets nur an die in den Paypal-„Transaktionsdetails“ genannte Empfängeradresse verschicken.