Leser Fragen – Experten AntworTEn
Ärger in der Erbengemeinschaft
Bei einer Erbengemeinschaft, wie Sie sie schildern, gibt es keine Miteigentumsanteile an einzelnen Gegenständen, sondern alles gehört den Miterben „zur gesamten Hand“. Aus diesem Begriff folgt bereits, dass kein Miterbe seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen, hier dem Grundstück, isoliert v