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Entgeltfortzahlung auch bei Mindestlohn
Asylbewerber, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Letzterer entsteht aber erst nach vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch f