Leser Fragen – Experten AntworTEn
Anspruch auf Pflichtteil zu Lebzeiten?
Ich kann Sie beruhigen. Zu Ihren Lebzeiten hat Ihre Tochter keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche. Solange Sie leben, können Sie mit Ihrem Vermögen machen, was Sie wollen. Erst nach Ihrem Tod hat Ihre Tochter einen Pflichtteilsanspruch, da sie dann durch die Einsetzung Ihres Sohnes als Alleinerb