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Anspruch auf Pflichtteil zu Lebzeiten?

von Redaktion

Ich kann Sie beruhigen. Zu Ihren Lebzeiten hat Ihre Tochter keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche. Solange Sie leben, können Sie mit Ihrem Vermögen machen, was Sie wollen. Erst nach Ihrem Tod hat Ihre Tochter einen Pflichtteilsanspruch, da sie dann durch die Einsetzung Ihres Sohnes als Alleinerben enterbt ist. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Erben – hier also gegen Ihren Sohn, der von Ihrer Tochter innerhalb von drei Jahren nach Ihrem Tod geltend gemacht werden kann. Der Höhe nach beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn es kein Testament gäbe. Wenn Sie zwei Kinder haben, beträgt der Pflichtteil ein Viertel Ihres beim Tod vorhandenen Vermögens. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden fiktiv Ihrem Vermögen zugerechnet und führen zu einem sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Die Anrechnung einer Schenkung vermindert sich aber für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um ein Zehntel. Die Zehnjahresfrist beginnt bei einer Grundstücksschenkung grundsätzlich mit der Eintragung im Grundbuch. Haben Sie sich allerdings ein Nießbrauchsrecht an dem Haus vorbehalten, läuft die Zehnjahresfrist nicht.

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