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Wie man die Bestellung eines Betreuers vermeidet
Annemarie N.: „Ich bin 77 Jahre alt und geschieden. Meinem einzigen Sohn habe ich schon vor Jahren eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Kann ich damit sicher sein, dass keine fremde Person als Betreuung von Amts wegen bestellt wird?“
Das Gericht kann einen Betreuer für einen volljährigen