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Wie man die Bestellung eines Betreuers vermeidet

Annemarie N.: „Ich bin 77 Jahre alt und geschieden. Meinem einzigen Sohn habe ich schon vor Jahren eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Kann ich damit sicher sein, dass keine fremde Person als Betreuung von Amts wegen bestellt wird?“

Das Gericht kann einen Betreuer für einen volljährigen

Donnerstag, 11. September 2025

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