Auf Kreuzfahrten können Reisende selbst entscheiden, ob sie ein Trinkgeld zahlen oder nicht. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Passagiers ist ohne eine ausdrückliche Erlaubnis unzulässig, hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az.: 15 O 36/17). Auf das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der gegen einen Reiseveranstalter geklagt hatte. Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als Trinkgeld vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. dpa