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Einliegerwohnung schädlich für Steuer?
Die Steuerbefreiung greift bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen zusammengefasst dann ein, wenn ein Grundstück vollumfänglich als Familienheim benutzt und anschließend an ein Kind vererbt wurde. Eine Mitbenutzung durch Familienangehörige verhindert im Regelfall die Einordnung als Familienheim nicht