Mieter müssen zu Beginn des Mietverhältnisses meist eine Mietkaution zahlen. Nach dem Gesetz darf diese Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Der Vermieter muss diese Mietsicherheit, wenn sie als Barkaution geleitet wurde, auf einem Sonder
Dieser Artikel (ID: 317996) ist am 28.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).