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Einliegerwohnung schädlich für Steuer?

von Redaktion

Die Steuerbefreiung greift bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen zusammengefasst dann ein, wenn ein Grundstück vollumfänglich als Familienheim benutzt und anschließend an ein Kind vererbt wurde. Eine Mitbenutzung durch Familienangehörige verhindert im Regelfall die Einordnung als Familienheim nicht. Für die ausschließlich alleinige Nutzung durch ein Familienmitglied gilt dies jedoch nicht. Eine vermietete Fläche ist beispielsweise aus der Gesamtfläche zur Ermittlung des Familienheims herauszurechnen, da dieser Anteil nicht steuerbefreit ist. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist ein gewichtiges Indiz für die Einordnung einer Immobilie, aber entscheidend ist die tatsächliche Nutzung. Im vorliegenden Fall ist zunächst der Sachverhalt vollumfänglich zu ermitteln, da dieser nicht alle relevanten Informationen erhält. Nach der groben Beschreibung könnte die Nutzung durch das Kind schädlich sein, da das Kind die Fläche wohl unter Ausschluss der Eltern genutzt hat und nutzt. Dies würde zu einer nur teilweisen Steuerbefreiung der vererbten Immobilie führen, wenn sonst alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

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