Mietrecht

von Redaktion

Mieter müssen zu Beginn des Mietverhältnisses meist eine Mietkaution zahlen. Nach dem Gesetz darf diese Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Der Vermieter muss diese Mietsicherheit, wenn sie als Barkaution geleitet wurde, auf einem Sonderkonto anlegen, getrennt von seinem übrigen Vermögen. Mieter sollten sich die Zahlung der Kaution quittieren lassen, um nach Ende des Mietverhältnisses nachweisen zu können, dass sie die Kaution gezahlt haben. Der Vermieter darf bei strittigen Auseinandersetzungen über Zahlungsforderungen nicht einfach auf die Kaution zurückgreifen. Aber auch nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 111/17) nur wegen unstrittiger oder rechtskräftig durch ein Gericht festgestellter Ansprüche auf die Kaution zurückgreifen.  dpa

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