Leser Fragen – Experten AntworTEn
Dienstleistungen bei Angehörigen
Ja Sie haben richtig gelesen. Nach § 35 a Absatz 2 Einkommensteuergesetz können neben der pflegebedürftigen Person auch Angehörige die Steuerermäßigung geltend machen, wenn die Leistungen nicht im eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten und betreuten Person durchgeführt werden. Vorausse