In jeder fünften Familie stehen heute Mütter oder Väter vor der Herausforderung, allein den Familienalltag zu bewältigen. 72 Prozent der Alleinerziehenden sind berufstätig. Trotzdem reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Deshalb ist es wichtig, die finanziellen Ansprüche zu kennen und auszuschöpfen.
Anspruch auf Unterhalt
Der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil ist prinzipiell „barunterhaltspflichtig“. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Doch nur etwa die Hälfte der Unterhaltspflichtigen zahlt regelmäßig und in voller Höhe, etwa ein Viertel zu wenig und die Übrigen gar nichts. Und den Alleinerziehenden fehlt häufig die Kraft, ihre Ansprüche durchzusetzen, sie wollen Streitereien vermeiden oder scheuen Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Durchsetzung der Ansprüche lässt sich jedoch völlig stress- und gebührenfrei delegieren. Dazu müssen sie beim Jugendamt eine „Beistandschaft“ für ihr Kind beantragen. Gleichzeitig können sie einen Unterhaltsvorschuss erhalten.
Betreuen Alleinerziehende ein unter dreijähriges Kind, haben sie außerdem ein Recht auf Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil. Er beträgt drei Siebtel des Nettoeinkommens nach Vorabzug des Kindesunterhalts, vorausgesetzt es bleibt für den Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 1080 Euro übrig.
Steuerliche Entlastung
Alleinerziehende erhalten einen „Entlastungsbetrag“ von 1908 Euro pro Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Von der Steuer absetzbar sind außerdem zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr. Der auf beide Eltern aufgeteilte Kinderfreibetrag von insgesamt 7428 Euro (ab 2018) kann unter bestimmen Umständen auf die alleinerziehende Mutter übertragen werden. Die mögliche Steuerersparnis wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Staatliche Finanzhilfen
Kindergeld erhält man auf Antrag von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die keine staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV in Anspruch nehmen, können darüber hinaus einen Kinderzuschlag von maximal 170 Euro pro Monat und Wohngeld beantragen. Ob man die Bedingungen für die jeweilige Förderung erfüllt, lässt sich mit Wohngeld- und Kinderzuschlag-Rechnern etwa auf biallo.de herausfinden.
Wer eine der Leistungen erhält, hat außerdem Anspruch auf das sogenannte „Bildungspaket“ für Ausgaben rund um Schule, Sport oder Musikunterricht.
Urlaub und Kuren
Alleinerziehende mit wenig Geld müssen nicht auf Urlaubsreisen verzichten. Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Alpen- und Naturfreundevereine bieten günstige Unterkünfte an. Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft „Urlaub mit der Familie“ findet man dazu ein breites Angebot sowie Informationen über mögliche finanzielle Zuschüsse.
Kuren beantragt man mit einem ärztlichen Attest bei den Krankenkassen. Alleinerziehend zu sein, wird von ihnen als besonderer Belastungsfaktor anerkannt. Unterstützung und Beratung:
Neben den Jugendämtern erhalten Alleinerziehende bei Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Vereinen wie dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Beratung und Informationen. Sie wissen, wo es Fördermittel beispielsweise für einen Urlaub gibt und kennen Hilfsangebote vor Ort. Viele von ihnen vermitteln bei Betreuungsengpässen auch sogenannte „Notmütter“.
Weitere Informationen
Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter Fax-Abruf 0 90 01 / 25 26 65 53 (1 Minute / 62 Cent) bis 26.01.2018.
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Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 85 Cent frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Alleinerziehend“ an: Versandservice, Lerchenstr. 8, 86938 Schondorf.