Die angesprochene Neuregelung betrifft eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken. Die angesprochene Provision betreffen hauptsächlich Fondsgesellschaften. Nach Einführung der neuen Regel gilt diese für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Bank, außer der Kunde widerspricht. Dann besteht aber die Möglichkeit, dass die Bank kündigt, weil sie sagen kann, sie möchte nur noch zu den neuen Konditionen Verträge eingehen.
Die rechtliche Lage ist unklar. Der Bundesgerichtshof hat bislang noch nicht entschieden, ob die Banken solche Provisionen herausgeben müssen. Auch dann kann es jedoch immer noch sein, dass eine solche Regel in den AGB zulässig ist.
Als Kunde hat man die Möglichkeit, sich eine Bank zu suchen, die auf diese Regelung verzichtet.