telekommunikation

Kostenfallen rund ums Telefon

von Redaktion

von Caroline Benzel

Derzeit gibt es in rund 95 Prozent der deutschen Haushalte mindestens ein Mobiltelefon. Bei über 80 Prozent der Mobiltelefone handelt es sich um Smartphones. Im Vergleich dazu verfügen rund 90 Prozent der Haushalte über einen Festnetzanschluss. Insgesamt gibt es aber in allen deutschen Haushalten entweder ein Mobil- oder ein Festnetztelefon.

Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Kein Wunder, dass bei einer hundertprozentigen Marktdurchdringung Betrüger auf den Plan gerufen werden, die über Festnetz und Smartphones versuchen, den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Gleichzeitig ist der Kampf um Marktanteile äußerst aggressiv. Das führt zu teils sehr niedrigen Preisen. Andererseits sind viele Angebote aber nicht ganz so transparent, wie sie es aus Kundensicht sein sollten. Wir erklären, wie man Handy und Festnetz ohne Kostenschock nutzt.

Rechtzeitig kündigen

Bei zweijährigen Telefon- und Handy-Verträgen müssen die Verträge bis zu drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt sein. Andernfalls verlängern sie sich meist um ein weiteres Jahr. Das ist ärgerlich, da Verträge für Neukunden in der Regel wesentlich günstiger sind. Manche Tarife sind sogar so gestaltet, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit teurer werden.

Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, können Festnetz- und Mobilfunkkunden direkt nach Vertragsabschluss wieder kündigen. Die Kündigung sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen. Bevor der Vertrag ausläuft, lässt sich dann vielleicht ein attraktiveres Angebot aushandeln. Als Verhandlungsgrundlage lohnt es sich, aktuelle Neukundenangebote zum Vergleich heranzuziehen.

Drittanbietersperre

Abofallen sind bei Handys ein Dauerbrenner. Teilweise reicht ein Klick aufs falsche Banner und schon ist ein Abo abgeschlossen. Das ist zwar nicht erlaubt, gesetzlich vorgeschrieben sind eindeutige Buttons, die klarmachen, dass man eine zahlungspflichtige Leistung bestellt. Doch kommen die Ganoven über das Smartphone besonders einfach ans Geld. Abgerechnet wird über die Mobilfunk-Rechnung. Wer diese nicht regelmäßig kontrolliert, merkt gar nicht, dass Geld vom Konto abgeht. Um das zu vermeiden, richten Mobilfunkkunden am besten eine sogenannte Drittanbietersperre ein, die das verhindert.

Seit Mai 2012 sind die Mobilfunkanbieter laut Telekommunikationsgesetz verpflichtet, eine Drittanbietersperre anzubieten. Der Ablauf ist bei jedem Anbieter unterschiedlich. Teils muss das gesamte Handy-Bezahlen gesperrt werden, teils können bestimmte Anwendungen, wie beispielsweise den Ticketkauf im öffentlichen Nahverkehr, von der Sperre ausgenommen werden. Oft können Kunden die Sperre online selbst einrichten, manchmal reicht auch ein Anruf bei der Kunden-Hotline.

Nicht zurückrufen

Vorsicht ist bei unbekannten Rufnummern geboten, wenn die Anrufer nur einmal läuten lassen und dann auflegen. Es könnte sich um einen sogenannten Ping-Anruf handeln. Wer aus Höflichkeit zurückruft, wird zu einer teuren kostenpflichtigen Nummer geleitet, die teils mehrere Euro pro Minute kostet. Durch Bandansagen und Warteschleifen werden Anrufer möglichst lange in der Leitung gehalten. Wer sicher ist, dass es sich um einen Ping-Anruf handelt, kann die Rufnummer beim Handy auf die Sperrliste setzen. Beim Festnetzanschluss ist das über den Router ebenfalls ohne viel Aufwand möglich.

Falls man auf einen Ping-Anruf hereingefallen ist, empfiehlt es sich, die Nummer umgehend der Bundesnetzagentur zu melden. Das geht telefonisch unter 02 91 99 55-206 oder im Internet über die Homepage der Netzagentur (bundesnetzagentur.de).

Niemals Ja sagen

Bei dubiosen Anrufen sollten die Angerufenen sofort auflegen. Bei einer Betrugsmasche wird zuerst die Stimme der Angerufenen aufgezeichnet. Die Betrüger stellen Fragen wie: Sind Sie der Hausbesitzer? Oder: Können Sie mich hören? Im Anschluss schneiden sie die mitgeschnittene Stimme in einen neuen Dialog, so dass es sich anhört, als ob der Angerufene einen Vertrag abgeschlossen hätte. Reagiert der Angerufene dann nicht auf eine Zahlungsaufforderung, wird meist direkt ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet. Niemand sollte in einem solchen Fall bezahlen, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten.

Mehr Informationen

gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (eine Minute = 0,62 Euro) bis 16. Februar. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Verbraucherfallen rund ums Telefon“ an: Versandservice, Lerchenstr. 8, 86938 Schondorf

Artikel 2 von 5