Wer seinen Arbeitsplatz kündigt, um andernorts eine nichteheliche Lebensgemeinschaft einzugehen, darf laut einem Gerichtsurteil nicht automatisch für die üblichen drei Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle veröffentlichte am Montag e
Dieser Artikel (ID: 363324) ist am 23.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).