Für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits darf ein Geldinstitut kein zusätzliches Entgelt berechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-10 O 177/17). Für ein gesetzlich geregeltes Recht sei ein solches Entgelt eine unangemessene
Dieser Artikel (ID: 363321) ist am 23.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).