Kosten, die Vermieter im Zusammenhang mit dem Winterdienst haben, können sie steuerlich absetzen. Diese Ausgaben gelten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, erklärt die Stiftung Warentest. Alle Angaben dazu gehören in die Anlage V der Einkommensteuererklärung. Vermie
Dieser Artikel (ID: 381761) ist am 31.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).