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Extra-Vorschriften auf Privatparkplätzen

von Redaktion

Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) – das ist klar. Auf Privatparkplätzen darf jedoch der Betreiber die Regeln aufstellen. Darauf weist die Fachzeitschrift „Auto, Motor und Sport“ hin. Generell dürfen Parkplatzbetreiber nämlich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Wer etwa als Mann auf einem Frauenparkplatz parkt, müsse damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird – obwohl die Straßenverkehrsordnung so etwas wie einen Frauenparkplatz nicht kennt. Auch den Hinweis „vorwärts einparken“ sollten Autofahrer beachten.  dpa

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