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Anspruch der Ex-Frau auf Witwenrente

von Redaktion

Eine geschiedene Ehefrau verliert durch eine neue Eheschließung nicht die Anwartschaften, die durch den Versorgungsausgleich anlässlich der Ehescheidung festgelegt worden sind. Auch für den geschiedenen Ehemann besteht durch eine neue Eheschließung keine Möglichkeit, von der durch die Scheidung festgelegten Verteilung der Ansprüche auf die Rentengelder „loszukommen“. Ihre Schwägerin hat nach dem Ableben ihres Mannes Anspruch auf Witwenrente. Allerdings wird die Rente durch den Versorgungsausgleich der ersten Ehe gekürzt. Die Witwenrente wird nur aus der gekürzten Rente berechnet.

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