Leser Fragen – Experten AntworTEn
Erben sollen nur die eigenen Enkel
Sie teilen mit, dass Sie ein Berliner Testament erstellt haben und damit Ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt haben. Ihre Kinder erben also erst, wenn Sie und Ihre Ehefrau verstorben sind. Falls dann Ihre Tochter verstirbt, erben nach Gesetz der Sohn Ihrer Tochter und deren Ehegatte je zur Hälfte