Verändert der Vermieter eine Wohnung bei einer Sanierung erheblich, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Generell muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass der ursprüngliche Zustand der Miet
Dieser Artikel (ID: 497265) ist am 13.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).