Mit dem Finanzamt legen sich die wenigsten Steuerzahler an. Manche allerdings sind hartnäckig und wehren sich gegen Entscheidungen der Behörde, notfalls vor Gericht. An laufende Verfahren kann sich im Prinzip jeder dranhängen, der in einer ähnlichen Situation ist. Besonders lohnenswert sind Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH).
Bescheid prüfen
Erster Schritt deshalb: Steuerbescheid prüfen. Erkennt das Finanzamt bestimmte Kosten nicht an, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Für den Einspruch gibt es eine Frist von einem Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids, erklärt die Stiftung Warentest. In der Regel bedeutet das: das Datum des Bescheids plus drei Tage. Fällt der Fristbeginn auf einen Sonntag, einen Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag, beginnt die Frist am darauffolgenden Werktag. Gute Chancen hat, wer sich bei seinem Einspruch auf ein laufendes Gerichtsverfahren beziehen kann. Grundsätzlich gilt zwar für Gerichtsprozesse: Die Verfahren betreffen zunächst nur die am Prozess beteiligten Parteien. Dennoch können Urteile von Finanzgerichten auch Auswirkungen auf andere Steuerzahler haben, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Ruhendes Verfahren
In welcher Form andere profitieren, hängt vom Stand des Verfahrens und der Reaktion der Finanzverwaltung ab: „Bei Prozessen vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht besteht Anspruch auf Ruhen des Verfahrens“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das bedeutet: Der umstrittene Steuerbescheid bleibt bis zu einem Urteil offen.
Anders ist es bei Verfahren in unteren Instanzen: Bei Prozessen vor Finanzgerichten können Steuerzahler mit ähnlich gelagerten Fällen zwar das Ruhen des Verfahrens beantragen. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt, bleibt der Steuerbescheid bis zu einer Entscheidung offen. Allerdings müssen die Finanzämter dem Antrag nicht entsprechen. Es liegt im Ermessen der Behörden, dem Ruhen des Verfahrens zuzustimmen.
Mitunter enthalten Steuerbescheide auch einen Vorläufigkeitsvermerk für bestimmte Punkte. Der Grund: Diese Fragen sind rechtlich umstritten und sollen bis zu einer endgültigen Klärung von Amts wegen offengehalten werden. Eine Übersicht über die umstrittenen Punkte ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums zu finden (www.bundesfinanzministerium.de).
Musterverfahren
Wie aber erfahren Steuerzahler von entsprechenden Musterverfahren? Einfach ist die Recherche auf den Internetseiten des BFH (www.bundesfinanzhof.de). Suchen lassen sich auch Fälle, die beim Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof liegen.
Schwieriger ist es bei den Finanzgerichten der Bundesländer. Mitunter finden sich nähere Angaben auf den Internetseiten der Gerichte. Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Internetseite (www.steuerzahler.de) verschiedene Verfahren aufgelistet, die der Verband unterstützt. Auch auf der Internetseite der Stiftung Warentest (www.test.de) können sich Steuerzahler informieren.