Wenn ich Sie richtig verstehe, handelt es sich um Reihenhäuser, die im Realeigentum stehen. Eines dieser Reihenhäuser gehört Ihrer Bekannten, sie hat darin Räume vermietet, bewohnt andere Räume selbst. Einen gesonderten Raum aus diesem Haus heraus zu verkaufen, auch wenn es sich um einen Speicher handelt, ist so einfach rechtlich nicht möglich. Das Eigentum müsste zunächst nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts in Sondereigentum geteilt werden, das mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden ist. Nach Ihrer Schilderung dürfte es für einen Speicherraum kaum möglich sein. In diesem Fall ist es dringend angeraten, fachlichen Rat zu suchen entweder bei einem Ortsverein von Haus & Grund oder bei einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.