Gundula M.: „Mein Vermieter hat drei Monate nach Auszug 65 Euro der Kaution einbehalten, angeblich um seine Putzfrau fünf Stunden lang die Wohnung putzen zu lassen. Laut Vertrag musste ich die Wohnung besenrein übergeben. Vier Bekannte können bestätigen, dass ich das getan habe. Was kann ich tun?“
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die ihm überlassene Kaution in angemessener Frist abrechnen. In der Regel geht man hierbei von einer Frist von bis zu sechs Monaten aus. Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit berechtigten Ansprüchen aufrechnen. Ist die Wohnung wie in Ihrem Fall nur besenrein zu übergeben und ist dies auch so erfolgt und durch Zeugen belegbar, so ist ein Anspruch auf Putzkosten nicht ersichtlich. Sie sollten Ihren Vermieter auffordern, den einbehaltenen Betrag an Sie auszubezahlen, da die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Geschieht dies nicht, auch nicht nach einer eventuellen Mahnung, können Sie den offenen Betrag einklagen.