Wasserschaden noch kein Kündigungsgrund

Verursachen Mieter einen Wasserschaden, weil versehentlich eine Wasserleitung angebohrt wird, rechtfertigt das nicht in jedem Fall eine Kündigung. Ein solches Verhalten ist nach Ansicht des Amtsgerichts München nämlich nicht automatisch eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung (Az.: 424 C 27317/16)

Samstag, 20. Dezember 2025

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