Ein Implantat für fast 4000 Euro, eine Krone für 600 Euro – solche Zahnarztrechnungen können schmerzhafter sein als die Behandlung selbst. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt bei teurem Zahnersatz oft nur etwa zehn bis 20 Prozent der Rechnung. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ hin. „Finanztest“ empfiehlt, um die Ausgaben im Griff zu behalten, sich gut über die Kosten zu informieren und eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Kosten vor Behandlung prüfen
Am Anfang steht der Heil- und Kostenplan. Der Zahnarzt trägt in das Dokument den Behandlungsplan ein und auch die voraussichtlichen Kosten. Der Plan ist bei gesetzlich Krankenversicherten vorgeschrieben, wenn Zahnersatz hermuss, und zeigt, wie teuer eine Behandlung wie Brücke oder Krone wird, wie viel die Kasse zuschießt und wie hoch der Eigenanteil ist – was Patienten selbst zahlen sollen. Es lohnt sich, den Heil- und Kostenplan gründlich zu prüfen. Für das Ausstellen des Plans darf der Zahnarzt laut „Finanztest“ kein Geld nehmen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Patienten, dass sie mit der Behandlung einverstanden sind und über die voraussichtlichen Kosten vom Zahnarzt aufgeklärt wurden – so die Theorie. Viele unterschreiben aber einfach, ohne genau zu wissen, was auf sie zukommt.
Versicherte können sich auch bei einem unabhängigen Zahnarzt eine zweite Meinung einholen. Im Internet unter zahnarzt-zweitmeinung.de gibt es Adressen der Beratungsstellen. Eine Zweitmeinung kann sinnvoll sein, denn erst wenn man sich ganz sicher ist, sollte man den Heil- und Kostenplan unterschreiben und zur entsprechenden Krankenkasse schicken. Diese hat drei Wochen Zeit, den Behandlungsplan zu prüfen und zu genehmigen. Hat die Kasse ihn schließlich anerkannt, kann die Behandlung losgehen – aber auch erst dann. Wer vorher anfängt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse ihren Anteil an den Zahnersatzkosten nicht bezahlt. Nach Genehmigung durch die Kasse haben Versicherte sechs Monate Zeit, um beim Zahnarzt die Behandlung abzuschließen. Verlängerungen sind oft möglich.
Zusatzversicherung oft sinnvoll
Wer seinen Eigenanteil senken möchte, kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Doch angesichts ständig neuer Tarife und komplizierter Versicherungsbedingungen ist es nicht leicht, unter hunderten von Angeboten die leistungsstärksten zu finden. Mit ihrem aktuellen Test bringt die Stiftung Warentest Licht ins Dunkel: Die Finanztester haben 220 Zahnzusatztarife verglichen. 70 Angebote sind sehr gut – also fast jedes dritte. Die Beitragsspanne für sehr gute Tarife reicht von 9 bis 63 Euro im Monat für 43 Jahre alte Modellkunden. Der Preis allein lässt also nicht auf Qualität schließen.
Die Top-Tarife im Test
Mit der Bestnote sehr gut (0,5) liegen die Tarife Zahn Prestige der Bayerischen, DFV-Zahnschutz, Exklusiv 100 der Deutschen Familienversicherung (DFV) und EZL der Hanse Merkur vorne. Ein 43-jähriger Kunde zahlt 40 oder 41 Euro im Monat, die Beiträge steigen mit den Jahren auf maximal 65 bis 70 Euro. Das günstigste Angebot mit sehr guten Zahnersatzleistungen ist der Tarif Z90 der Inter mit 9 Euro Monatsbeitrag für 43-jährige Kunden und einem Beitragsanstieg auf maximal 30 Euro. Die Qualitätsurteile beziehen sich auf die Leistungen für Zahnersatz. Bei den Testsiegern werden teure Implantate, Inlays und Kronen komplett oder größtenteils bezahlt und diese Leistung nicht durch ein knappes jährliches Limit eingeschränkt.
Einstieg zwischen 35 und 45 Jahren
Erst eine Zusatzpolice abzuschließen, wenn sich eine größere Operation ankündigt, ist keine gute Idee. Sobald der Zahnarzt nur erwähnt, dass etwas gemacht werden muss, gilt das für die Versicherung als angefangene Behandlung. Dann gibt es kein Geld. Klüger ist es, zwischen Mitte 30 und Mitte 40 eine leistungsstarke Zusatzversicherung abzuschließen, solange mit den Zähnen noch alles okay ist. Früher abschließen sollte, wer beispielsweise eine unfallträchtige Sportart ausübt, familiär mit Zahnproblemen vorbelastet ist oder Diabetes hat. Üblicherweise können Kunden die volle Leistung erst nach drei bis sieben Jahren abrufen. Das kann zu bösen Überraschungen führen, wenn jemand beispielsweise mehrere Implantate in den ersten Jahren benötigt. Bevor sie überhaupt zum ersten Mal eine Rechnung einreichen können, müssen Neukunden meist acht Monate warten.
Gesundheitsfragen ernst nehmen
Im Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung stellen die Versicherer Gesundheitsfragen. Interessierte sollten die Fragen sorgfältig beantworten. Häufig fragen Versicherer zum Beispiel nach fehlenden Zähnen. Doch was sind fehlende Zähne? Ist die Lücke bereits durch eine Brücke geschlossen, ist das unproblematisch, ebenso wie entfernte Weisheitszähne. Manche Versicherer fragen auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Es ist wichtig, sich nicht auf ungefähre Erinnerungen zu verlassen, sondern beim Zahnarzt die richtigen Daten zu erfragen. Fehler wertet der Versicherer als Verletzung der Anzeigepflicht – auch wenn sie versehentlich passiert sind. Dann droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Wer schon eine Zahnzusatzversicherung hat und sich verbessern will, sollte erst einmal beim eigenen Versicherer nach Angeboten schauen. Beim Wechsel des Tarifs sparen sich Kunden dann nämlich die Wartezeiten – zumindest für den Teil der Leistungen, die im bisherigen Vertrag bereits enthalten sind. Und sie können nicht wegen zu schlechter Zähne abgelehnt werden.
Zuschuss der Krankenkasse
Von der Kasse gibt es für Zahnersatz einen festen Zuschuss – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Den Rest zahlt der Patient. Entscheiden sich Patienten für die Kassenleistung (Regelleistung), ist es etwa die Hälfte. Wer mit der Standardversorgung zufrieden ist, braucht keine teure Zusatzversicherung: Hier reicht ein günstigerer Tarif. Bereits für 3 Euro im Monat bekommen 43-Jährige den Tarif KombiMed KDT50 der DKV, der im Alter maximal 8 Euro kosten kann. mm