Leser Fragen – Experten AntworTEn

Kann man Kopfkissen umtauschen?

von Redaktion

Joseph F.: „Vor zwei Tagen kaufte ich für meine Enkel zwei unverpackte Kinderkopfkissen. Zu Hause stellte ich fest, dass diese Kissen nicht geeignet sind. Heute wollte ich sie zurückgeben. Die Rücknahme wurde verweigert mit der Begründung, dass es sich hier um Hygieneartikel handle und diese seien vom Umtausch ausgeschlossen. Kann unverpackte Ware, die durch eine Vielzahl von Händen geht, als Hygieneartikel bezeichnet werden?“

„Umtausch innerhalb von 14 Tagen“ ist ein Hinweis, der oft in Geschäften zu finden ist. Im Gesetz ist ein solches Umtausch- oder Rückgaberecht nicht verankert. Im Gegensatz dazu gilt im Fernabsatz, also bei Kauf über Internet oder Telefon, der befristete Widerruf. Wird die Ware im Geschäft vor Ort gekauft und unabhängig vom Gesetz eine Rückgabemöglichkeit vereinbart, gilt diese Vereinbarung als Vertragsbestandteil. Eine solche Vereinbarung erfolgt oft mündlich und ist schwer zu beweisen.

Oft ist auch nicht klar vereinbart, was Umtausch oder Rückgabe bedeutet, also bekommt der Käufer das Geld zurück oder einen Gutschein oder er kann nur gegen eine andere Ware tauschen. Der Verkäufer kann also auch an die freiwillige Rückgabemöglichkeit Bedingungen knüpfen, wie „Umtausch nur gegen Gutschein“ oder auch die Rücknahme für bestimmte Artikel ausschließen, wie beispielsweise „Hygieneartikel sind vom Umtausch ausgeschlossen“.

Was nun Hygieneartikel sind, hat auch der Bundesgerichtshof nicht entscheiden können. Ob es bei Rückgabe ausreichend sein muss, dass die Ware wieder in einen zum Weiterverkauf geeigneten Zustand gebracht werden kann oder ob bloße Hygienerisiken genügen, um zu sagen, dass es sich um einen Hygieneartikel handelt, wird, so ist zu hoffen, der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Ihr zunächst sehr einfach erscheinender Fall kann leider an dieser Stelle nicht geklärt werden. Bitte warten Sie die Entscheidung des Gerichts ab.

Artikel 3 von 6