Ruckelt ein Neuwagen regelmäßig minutenlang unter Beeinträchtigung der Motorleistung, darf der Kunde das Fahrzeug zurückgeben und den Kauf rückabwickeln. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist (Az.: 1 U 45/16). Der Fall betraf ein Wohn
Dieser Artikel (ID: 602168) ist am 05.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).