Wer seine Erwerbstätigkeit für die Pflege eines Angehörigen einschränkt oder aufgibt, erwirbt in dieser Zeit entsprechend geringere Rentenansprüche. Allerdings gibt es hierfür einen Ausgleich, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Denn der Gesetzgeber zählt die ehrenamtliche Pflege bei der R
Dieser Artikel (ID: 607188) ist am 08.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).