Leser Fragen – Experten AntworTEn
Wie das Haus bewertet wird
Ein- und Zweifamilienhäuser werden grundsätzlich nach dem Vergleichswertverfahren bewertet, bei dem der Verkehrswert eines Hauses unter Heranziehung von tatsächlich erzielten Kaufpreisen für vergleichbare Objekte ermittelt wird. Das Finanzamt bekommt diese Werte in Bayern von den Gutachterausschüsse