Tablet und Smartphone: Wann der Fiskus sich beteiligt

Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software steuerlich geltend machen. Das gilt auch, wenn sie die Geräte privat angeschafft haben, erklärt der IT-Verband Bitkom. Wie hoch der Werbungskostenabzug für Tablet, Smartphone oder Software ausfällt, hängt davon ab, wie hoch d

Dienstag, 4. November 2025

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