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				14. Mai 2018			
				 
	
	
		von wolfgang büser und Maik Heitmann
Fahrgemeinschaften helfen beim Geld sparen – und sie helfen der Umwelt. Außerdem hält das Gesetz weitere Vergünstigungen parat.
Vertrag zwischen Teilnehmern unnötig
Fahrgemeinschaften von Kollegen benötigen keinen Vertrag. Das heißt: Sowohl Beschäftigte dessel
	 
				
				Dieser Artikel (ID: 617438) ist am 14.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).