Von der Erbfolge könnten Sie nur durch ein Testament oder einen notariellen Erbverzicht ausgeschlossen sein. Sie sprechen hier von Pflichtteilen nach Ihrem Vater. Dieser müsste also ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst haben, in dem Sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ein Pflichtteil wäre dann aber erst beim Tod Ihres Vaters entstanden und mittlerweile wohl verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis hat. Wenn Ihre Mutter kein Testament verfasst hat (auch kein gemeinsames mit ihrem Ehemann), werden Sie Miterbe am Nachlass Ihrer Mutter zu gleichen Teilen mit Ihren Brüdern. Allerdings schreiben Sie, dass Ihre Eltern testamentarisch bezüglich der Sparbücher etwas festgelegt haben. Wenn Sie also auch im Todesfall Ihrer Mutter testamentarisch enterbt sind, steht Ihnen ein Pflichtteilsanspruch gegenüber dem oder den Erben zu. Einen wirksamen Pflichtteilsverzicht haben Sie nicht erklärt, das hätte notariell erfolgen müssen.
Allerdings müssen Sie sich möglicherweise eine oder beide Schenkungen der 20 000 DM auf den Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen. Die Vereinbarung der Anrechnung einer Schenkung auf einen späteren Pflichtteil muss nämlich nicht notariell beurkundet werden. Um den Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten, Ihre schriftlichen Erklärungen zu prüfen und dies alles rechtlich zu bewerten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.