Wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Wird das Rad dagegen auf offener Straße geklaut, geht der Versicherte leer aus. Allerdings können sich Verbraucher mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice
Dieser Artikel (ID: 652074) ist am 02.06.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).