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Pflichtteil in Spanien

Spanisches Erbrecht muss nicht zwingend zur Anwendung kommen. Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung besteht für jedermann die Möglichkeit, durch testamentarisch erklärte Rechtswahl verbindlich festzulegen, dass für den eigenen Tod das Erbrecht desjenigen Staates anzuwenden ist, dem man selbst an