Wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Wird das Rad dagegen auf offener Straße geklaut, geht der Versicherte leer aus. Allerdings können sich Verbraucher mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice auch gegen solche Fälle versichern. Daran erinnert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Versicherer übernimmt dann den Schaden, falls das Fahrrad angeschlossen war, als es gestohlen wurde. Ersetzt wird jeweils der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, der nötig ist, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Der Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, die Kaufbelege aufzubewahren. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen.