Pauschalurlauber müssen nicht jede Umbuchung oder Verschiebung eines Fluges hinnehmen. Bevor sie jedoch auf eigene Faust eine alternative Verbindung buchen, sollten sie unbedingt den Reiseveranstalter informieren – damit dieser das Problem lösen kann. Anderenfalls bekommen sie ihre Kosten womöglich
Dieser Artikel (ID: 712284) ist am 04.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).