Recht auf Vergessenwerden

Digitalen Ballast loswerden

von Redaktion

von Caroline Benzel

Ein unbedachter Kommentar in einem Forum oder ein peinliches Foto in einem sozialen Netzwerk. Noch Jahre später können solch digitalen Spuren die Beförderung kosten. Noch unerfreulicher ist es, wenn ein Bericht in den Medien erschienen ist, der dem eigenen Ruf abträglich ist. Doch in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, den Ruf online wiederherzustellen.

Rechtsgrundlage

Schon seit 2014 existiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes das Recht auf Vergessenwerden. Dieses wurde in der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung noch einmal bestärkt. Wie dieses Recht künftig im Einzelfall umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Betroffene können bei Suchmaschinen und betroffenen Webseiten eine Löschung personenbezogener Inhalte beantragen. Wird ein Suchergebnis von den Suchmaschinen entfernt, existiert die Information auf der Webseite allerdings weiterhin und ist außerhalb der Europäischen Union auch in den Suchergebnissen auffindbar.

Dienstleister

Einige Anbieter haben sich darauf spezialisiert, online den Ruf ihrer Kunden zu verteidigen. Sie kümmern sich um das Löschen von Inhalten und wenden sich direkt an die Seitenbetreiber. Billig sind sie nicht. Der günstigste Anbieter www.deinguterruf.de nimmt 39,95 Euro pro Löschantrag (siehe Tabelle). Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. „Die Anbieter stellen solche Löschanträge natürlich schneller, da sie damit Erfahrung haben“, sagt Anneke Voß, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Auf der anderen Seite handelt es sich um eine Leistung, die jeder Verbraucher selbst erledigen kann, wenn er Zeit investiert.“

Selbst aktiv werden

Wer will, dass Informationen über einen selbst nicht mehr auffindbar sind, muss auf mehreren Kanälen aktiv werden. Eine Möglichkeit ist, die Suchmaschinenbetreiber aufzufordern, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen. Zusätzlich empfiehlt sich, den Betreiber der Seite, auf der der Beitrag steht, aufzufordern, diesen aus dem Netz zu nehmen. Ob Suchmaschinen- und Seitenbetreiber der Aufforderung nachkommen, hängt vom jeweiligen Fall und der Begründung ab. Die Verbraucherzentrale NRW hat Musterschreiben für Löschvorgänge veröffentlicht. Sie sind kostenlos unter www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/digitale-welt verfügbar.

Wer selbst Kommentare oder Bilder in sozialen Netzwerken oder Foren gepostet hat, kann diese in der Regel auch selbst wieder löschen. Lassen sich Foren-Einträge nicht entfernen, kann man eine Anonymisierung fordern. Statt des eigenen Namens erscheint ein anderer unverfänglicher Name. Haben Freunde Fotos ohne die Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht, sollte man diese direkt bitten, die Bilder zu entfernen. Passiert das nicht, kann man das selbst dem sozialen Netzwerk melden oder einen Anwalt beauftragen.

Einen Anwalt einzuschalten kann in schwierigeren Fällen sinnvoll sein. Etwa wenn Seiten-Betreiber oder Suchmaschinen eine Löschung ablehnen oder es um strafrechtlich relevante Vorwürfe und Schadensersatz geht. Je nachdem, wie der Fall gelagert ist, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Medien- oder Internetrecht zu beauftragen. Tipp: Eine Anwaltssuche bieten Internetseiten wie www.anwalt.de und www.anwaltauskunft.de.

Soziale Netzwerke

Wer sein Facebook-Konto löschen oder aus Karriere-Netzwerken wie Xing oder Linkedin aussteigen will, muss sich in Geduld üben. Facebook startet das Löschen erst zwei Wochen, nachdem ein Löschantrag gestellt wurde. Bis alle Inhalte verschwunden sind, dauert es rund 90 Tage. Auch wer bei Xing oder LinkedIn aussteigt, muss Geduld haben. Noch Monate nach der Löschung des Profils sind Ergebnisse in den Suchmaschinen auffindbar.

Mehr Informationen

Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 3. August. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Digitalen Ballast loswerden“ an: Versandservice, Lerchenstraße 8, 86938 Schondorf

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